Sie haben sich schon öfter Gedanken darüber gemacht, sich mit einem eigenen Sicherheits-unternehmen selbständig zu machen? Und sich die Frage gestellt, wie gründe ich eine Sicherheitsfirma? Entscheidend hierfür ist eine gute Vorbereitung. Das Einholen vieler Informationen über das Thema „Selbständig im Bewachungsgewerbe“ sowie, was bedeutet es, selbständig zu sein?
Die Sicherheitsbranche boomt. Es gibt zu wenige Mitarbeitende, um die Nachfrage zu decken. Auch künftig wird die Sicherheitsbranche zu einem wachsenden Wirtschaftszweig gehören. Es gibt viele Menschen in der privaten Sicherheit, deren Wunsch es ist, sich mit einem eigenen Sicherheitsdienst selbständig zu machen. Oft scheitert es jedoch an mangelnden bis gar keinen Kenntnissem zum Thema Gründung und Selbstständig sein.
Da ich die Mehrheit meines Lebens selbstständig bin, auch einen eigenen Sicherheitsdienst hatte, und seit einigen Jahren bundesweit Seminare zum Thema Sicherheitsfirma gründen halte bzw. Interessierten helfe, sich in diesem Bereich selbstständig zu machen, kenne ich mich in diesem Bereich sehr gut aus.
Als Dozent für die Vorbereitung zur Sachkundeprüfung erfahre ich immer wieder, dass Anwesende die Prüfung bestehen wollen, um sich danach selbstständig zu machen. Haben aber keinen wirklichen Plan oder Ahnung, wie das in die Realität umzusetzen ist.
Auch in den Seminaren oder Coachings selbst kommen immer wieder die gleichen Fragen auf. Aus diesem Grund habe ich ab 2025 meine Seminare an diese immer aufkommenden Fragen angepaßt. Erstelle hierzu auch einen Online-Kurs.
Hier geht es zum Seminar - Sicherheitsfirma gründen.
Was für Voraussetzungen brauche ich, um ein eigenes Security Unternehmen bzw. Sicherheitsfirma zu gründen?
Möchten Sie ein eigenes Security Unternehmen bzw. Sicherheitsunternehmen gründen und Sicherheitsdienste anbieten, benötigen Sie hierfür eine Gewerbeerlaubnis, da ein Sicherheitsdienst zum Bewachungsgewerbe zählt. Dies regelt §34a der Gewerbeordnung.
Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung (GewO)
Um eine Existenzgründung im Bewachungsgewerbe anstreben zu können, benötigen Sie den Nachweis einer vor der IHK erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung. Nur mit dieser erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung können Sie sich selbständig machen mit einem Sicherheitsdienst.
Kann ich mit der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung sofort das Gewerbe anmelden und starten?
Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn die Sachkundeprüfung ist nur ein kleiner Teil, was die Behörden fordern und überprüfen, damit es zu einer Erlaubnis zum Ausüben eines Sicherheitsdienstes kommt.
Was fehlt noch? Was muss ich außer Unterlagen für die Behörde beachten, um starten zu können?
Es fehlt noch jede Menge. ABER: Mit einer guten Vorbereitung schaffen Sie das auch.
Seminar & Online Kurse
Ich biete ab 2025 bundesweit 2025 wieder mein überarbeitetes Seminar zum Thema Wie gründe ich eine Sicherheitsfirma an.
Möchten Sie das auch in Ihrer Örtlichkeit durchführen, sprechen Sie mich bitte an.
Dienstleistungen
Für angehende Personen, die sich mit einem Sicherheitsdienst bzw. in der privaten Sicherheit selbstständig machen möchten, biete ich ab 2025 auch diverse Dienstleistungen an. Schauen Sie ab Anfang Januar 2025 bitte wieder vorbei, bis dahin werde ich alles auf dieser Seite auflisten.
Coaching
Ich biete auch wieder Einzel-Coachings an, per Telefon oder Zoom. Mehr Infomationen ab Januar 2025.
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